Kavaliersdelikt

Kavaliersdelikt
Ka|va|liers|de|likt 〈[-va-] n. 11Delikt, das nicht als ehrenrührig od. schwerwiegend angesehen wird

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Ka|va|liers|de|likt, das:
unerlaubte [strafbare] Handlung, die von der Gesellschaft, von der Umwelt als nicht ehrenrührig, als weniger schlimm angesehen wird:
Steuerbetrug wird oft als K. angesehen;
Trunkenheit am Steuer ist kein K.

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Kavaliersdelikt,
 
ein strafrechtlicher Tatbestand, der innerhalb bestimmter Gesellschaftsschichten oder Gruppen nicht als ehrenrührig angesehen wird.

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Ka|va|liers|de|likt, das: [strafbare] Handlung, die von der Gesellschaft, von der Umwelt als nicht ehrenrührig, als weniger schlimm angesehen wird: Steuerbetrug wird als K. angesehen; Trunkenheit am Steuer ist kein K.; In vielen Fällen soll Parken im Halteverbot kein erschwingliches K. mehr sein (MM 11./12. 3. 78, 28).

Universal-Lexikon. 2012.

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